Grundkrankenpflege
Unter dem Begriff Grundpflege sind alle pflegerischen Maßnahmen zusammengefasst, die im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität nötig werden.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Körperwäsche und -pflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisation
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- u.v.m.
Die Kosten für Leistungen der Grundkrankenpflege werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in eine Pflegestufe.
Hier finden Sie die Liste der Leistungen, die im Rahmen der Pflegeversicherungen erbracht werden.
Behandlungspflege
Behandlungspflegeleistungen werden vom Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet. Die Verordnung der häuslichen Krankenpflege hat das Ziel, die medizinische Versorgung sicher zu stellen und die ärztliche Therapie zu unterstützen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Verbandswechsel
- Injektionen
- Medikamentengabe
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessungen
- Versorgung von Drainagen
- u.v.m.
Die Kosten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Beratung und Hilfe
Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sind wir Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege.
- Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege
- Wir helfen Ihnen, bürokratische Hürden bei der Beantragung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu meistern
- Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Wir führen die quartalsmäßigen/bzw. halbjährliche Pflegeberatungsgespräche nach SGB XI § 37.3 für Patienten mit Pflegestufe durch
Gern stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen für ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zu Hause zur Verfügung.